Kinderfahrrad-Sicherheit: die wichtigsten Regeln

Das Thema Sicherheit geht beim Kinderfahrrad über Verkehrssicherheit hinaus. Hier erfährst Du, welche Normen es gibt und was im Straßenverkehr gilt.

 

Muss ein Kinderfahrrad verkehrssicher sein? Kommt drauf an. Rechtlich gesehen gibt es nämlich zwei Arten von Fahrrädern, die im Kindesalter gefahren werden. Wir nennen sie hier zur Unterscheidung Kinderfahrräder und Fahrräder.

 

Kinderfahrräder zum Lernen

Die meisten Kinderfahrräder mit einer Laufradgröße von 12 bis zu 18 Zoll unterliegen der Norm für Kinderfahrräder. Genau wie Dreiräder, Laufräder oder Tretroller dürfen solche Kinderfahrräder nicht auf der Straße fahren. Sie gehören im öffentlichen Raum auf den Gehweg.

 

Kiderfahrräder werden meist von Kindern bis etwa 6-8 Jahren gefahren. Das entspricht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie sieht vor:

  • Bis zum Alter von acht Jahren muss Dein Kind auf dem Gehweg Fahrrad fahren. Das gilt im Übrigen auch in Fahrradstraßen. Ist jedoch ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen.
  • Zwischen neun und zehn Jahren darf Dein Kind wahlweise auf der Straße, auf dem Radweg oder auf dem Gehweg fahren.
  • Ab einem Alter von zehn Jahren müssen Kinder mit dem Fahrrad die Straße oder einen Radweg benutzen.

 

Kinderfarräder dienen in erster Linie dazu, dass Dein Kind das Fahrradfahren lernt und sich in einem geschützten Raum mit Spaß fortbewegt. Der komplexe und gefahrvolle Straßenverkehr würde Kinder in diesem Alter überfordern.

 

Verkehrssicheres Fahrrad

Ab einer Laufradgröße von etwa 20 Zoll spricht man oft von Jugendfahrrädern. Sie sind für Kinder im Grundschulalter gedacht. Denn in der Schule lernen die Kinder zum Beispiel in der Verkehrserziehung durch die Verkehrswacht die Teilnahme am Straßenverkehr.

 

Fahrräder benötigen eine StVZO-konforme Ausstattung. Dazu gehören:

  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Eine durch Dynamo, Batterie oder Akku betriebene Beleuchtung, mit weißem Vorderlicht und rotem Rücklicht
  • Ein weißer Rückstrahler nach vorne, ein roter Rückstrahler nach hinten
  • Je zwei Speichenreflektoren pro Laufrad oder Reifen mit reflektierendem Seitenstreifen
  • Reflektoren an den Pedalen jeweils nach vorne und hinten
  • Eine Klingel (keine Hupe!)

 

Sicherheits-Norm für Kinderfahrräder

Diese Anforderungen sind in der internationalen Norm DIN EN ISO 8098 festgelegt. Unter den Begriff Kinderfahrrad fallen dabei Räder mit einer Sattelhöhe zwischen 435 und 635 Millimeter, die nicht für sogenannte Trickfahrten bestimmt sind.

Im Gegensatz zur Norm für Erwachsenen-Fahrräder (DIN EN ISO 4210) sind einige Anforderungen an die spezifischen Bedürfnisse von Kindern angepasst. So berücksichtigen beispielsweise die Bremstests die geringere Fingerkraft von Kindern oder ein vorgeschriebener Kettenschutz, der das Einklemmen der Finger ausschließt.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind es oft Details, die für zusätzliche Sicherheit bei Kinderfahrrädern sorgen. So montieren wir bei unseren Kinderfahrrädern spezielle Sicherheitsgriffe. (–> Ratgeber erstes Kinderfahrrad) Und die Sicherheit im Straßenverkehr lässt sich zum Beispiel durch einen weit sichtbaren Wimpel erhöhen. (–> Alles über Zubehör)

 

Fazit: Bis zu einem Alter von etwa sechs Jahren ist Dein Kind mit einem Kinderfahrrad am besten unterwegs – natürlich nicht im Straßenverkehr. Größere Kinder benötigen dann ein Fahrrad mit entsprechender Ausstattung. Und, auch wenn es keine gesetzliche Helmpflicht gibt: Das Ding sollte auf den Kopf!

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